Wohngebäudeversicherung
Das wichtigste zuerst:
- Ein Muss für jeden Hausbesitzer. Die Wohngebäudeversicherung zahlt für Schäden am Haus, die durch Sturm, Hagel, Feuer und Leistungswasser entstehen.
- Gute Tarife kommen auch für weitere Kosten wie Abbrucharbeiten oder die Beseitigung umgestürzter Bäume auf.
- Für den Topschutz kannst du noch Elementarschäden mit einschließen.
Wohngebäudeversicherung - Versicherung für die eigenen vier Wände
Du bist stolzer Eigentümer eines eigenen Hauses? Herzlichen Glückwunsch! Eine Immobilie stellt einen erheblichen Wert dar. Deshalb ist passender Versicherungsschutz sehr wichtig, auch zur Absicherung von Darlehen. Die Wohngebäudeversicherung ist hierfür das richtige Produkt.
Einen Neubau sicherst du am besten schon mit Beginn der Bauphase ab. Die Rohbauversicherung vor dem eigentlichen Vertrag ist in der Regel kostenlos. Hast du das Haus gekauft, übernimmst du automatisch die Versicherung des Vorbesitzers (Ausnahmen sind bei Zwangsversteigerungen möglich). Das ist gut, weil dadurch keine Lücke im Versicherungsschutz entstehen. Du bist an den Vertrag aber nicht gebunden, sondern hast ein Kündigungsrecht innerhalb eines Monats ab der grundbuchamtlichen Umschreibung.
Einen Neubau sicherst du am besten schon mit Beginn der Bauphase ab. Die Rohbauversicherung vor dem eigentlichen Vertrag ist in der Regel kostenlos. Hast du das Haus gekauft, übernimmst du automatisch die Versicherung des Vorbesitzers (Ausnahmen sind bei Zwangsversteigerungen möglich). Das ist gut, weil dadurch keine Lücke im Versicherungsschutz entstehen. Du bist an den Vertrag aber nicht gebunden, sondern hast ein Kündigungsrecht innerhalb eines Monats ab der grundbuchamtlichen Umschreibung.
Was ist genau versichert: Gebäude, Zubehör und weitere Grundstücksbestandteile
Der Versicherungsschutz bezieht sich auf das im Vertrag genannte Gebäude.
Die Abgrenzung zur Hausratversicherung kann man sich am besten mit folgendem Bild verdeutlichen: Stell das Haus auf den Kopf, schüttel es – alles, was herausfällt, ist Hausrat, der Rest fällt unter die Gebäudeversicherung. Oder anders ausgedrückt: Versichert ist über die Wohngebäudeversicherung alles, was du bei einem Umzug nicht mitnehmen kannst. In den meisten Verträgen sind auch Nebengebäude bis zu einer bestimmten Größe oder einem bestimmten Wert enthalten, zum Beispiel Gartenhaus oder Carport. Einige besonders genannte Grundstücksbestandteile wie Briefkastenanlagen, Müllboxen und Umzäunungen sind ebenfalls automatisch versichert.
Die Wohngebäudeversicherung erstreckt sich aber nicht nur auf Sachwerte, sondern auch auf versicherte Kosten. Dazu gehören je nach Deckungskonzept zum Beispiel Aufräumungs- und Entsorgungskosten für Brandschutt, Kosten für die Beseitigung umgestürzter Bäume nach einem Sturm oder der Wasserverlust nach einem Rohrbruch. Ist das Haus unbewohnbar, erhältst du für die entgangene Miete und fortlaufende Nebenkosten eine Entschädigung bzw. einen ortsüblichen Mietwert, falls du das Haus nicht selbst nutzt.
Noch ein wichtiger Tipp:
Änderungen immer mitteilen – Du solltest dem Versicherer Veränderungen am Haus immer mitteilen.
Zum Beispiel neue Um- oder Anbauten.
Noch ein wichtiger Tipp:
Änderungen immer mitteilen – Du solltest dem Versicherer Veränderungen am Haus immer mitteilen.
Zum Beispiel neue Um- oder Anbauten.
Was ist nicht versichert?
- Grobe Fahrlässigkeit – Wenn du einen Schaden grob fahrlässig oder sogar vorsätzlich herbei führst, zahlt die Wohngebäudeversicherung in der Regel nicht. Beispiel: Du vergisst im Winter ausreichend zu heizen und deshalb bricht ein Wasserrohr. Dies wäre dann nicht versichert. Willst du grobe Fahrlässigkeit mitversichert haben, dann musst du den Tarif entsprechend wählen – dieser Einschluss wäre auch definitiv empfehlenswert.
- Wasser – Die Leitungswasserversicherung in der Wohngebäudeversicherung kommt nicht auf für Grundwasserschäden, Überschwemmung und witterungsbedingten Rückstau. Auch Wasser, das aus einem Aquarium ausgelaufen ist, zählt nicht als Leitungswasser und entstandene Schäden wären hier nicht über die Wohngebäudeversicherung versichert.
- Brand – Die enthaltene Feuerversicherung zahlt nicht bei Kaminbrand oder bei anderen Bränden von Gegenständen, die du bewusst anzündest. Die Wohngebäudeversicherung springt außerdem nicht für Überspannungsschäden ein.
- Sturmstärke – Die Sturmversicherung zahlt nicht, wenn sich die Schäden bei einer Sturmstärke unter 8 ereignet haben.
- Unfertige Gebäude – Die Versicherung zahlt ebenfalls nicht vor der Fertigstellung eines Gebäudes. Während des Baus kann hier eine so genannte eine Feuerrohbauversicherung helfen. Diese kann dann später in eine Wohngebäudeversicherung umgewandelt werden.
- Krieg – Kriegsschäden oder Folgen von innerer Unruhe ersetzt die Versicherung ebenfalls nicht.
- Fenster – Die Sturmversicherung springt nicht ein, falls offene oder undichte Fenster zu Schäden führen.
Wie berechnet sich die Versicherungssumme?
Versichert ist in der Regel der Neuwert des Gebäudes — also der Geldbetrag, der nötig wäre, um das Haus in gleicher Größe und Ausstattung zum aktuellen Zeitpunkt wieder aufzubauen.
- Wohnflächentarif – Beim so genannten Wohnflächentarif bezieht sich die Versicherungssumme auf die Größe des Hauses und die vorhandene Ausstattung. Kommt es zum Versicherungsfall, zahlt die Versicherung dann die Kosten in Höhe des ortsüblichen Neubauwerts. Dabei gibt es keine Versicherungssumme, sondern eine Höchstentschädigungsgrenze. Diese wird allerdings nicht an die Entwicklung der Baukosten angepasst. Dadurch kann es sein, dass du Jahre nach dem Bau des Hauses durch gestiegene Baukosten unterversichert bist.
- Wertgutachten – Eine weitere Möglichkeit ist, dass ein Gutachter den Wert des Gebäudes schätzt. Das kann jedoch sehr teuer werden. Außerdem bezieht sich dieses Gutachten oft auf den Verkehrswert des Gebäudes. Wichtiger sind aber die Kosten für den Wiederaufbau.
- Gleitender Neuwert – Durch den so genannten gleitenden Neuwert ist die Versicherungssumme bei der Gebäudeversicherung an die Wertentwicklung des Gebäudes angepasst. Dieser arbeitet mit dem fiktiven Wert 1914. Das ist der Preis (in Mark), den der Bau des Hauses in 1914 theoretisch gekostet hätte. Dieser wird errechnet, indem der Neuwert des Hauses durch den sogenannten Baupreisindex geteilt wird. Die Versicherungssumme wird dadurch jährlich angepasst. Nur so kommt die Versicherung auch Jahre nach dem Bau für den kompletten Neubau des Hauses im ursprünglichen Zustand auf. Diese Art des Abschlusses wäre also empfehlenswert, so wirst du nie unterversichert sein.