Rürup-Rente

Was ist die Rürup-Rente und was sind ihre Leistungen?

Ähnlich wie die Riester-Rente, die betriebliche Altersvorsorge und die private Rentenversicherung ist auch die Rürup-Rente eine Form der privaten Altersvorsorge. Die Rürup-Rente wird auch Basisrente genannt und ist staatlich gefördert. Eine Basisrente wird vor allem Selbstständigen und Besserverdienenden empfohlen: Da diese nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, ermöglicht ihnen die Rürup-Rente eine steuerlich begünstigte Altersvorsorge. Die Auszahlung erfolgt als lebenslange monatliche Rente und frühestens ab Vollendung des 62. Lebensjahres. Abhängig vom Rentenbeginnjahr wird die ausgezahlte Rente mit dem persönlichen Steuersatz versteuert.

Selbstständige und Gutverdiener

Du erhälst mit der Basis-Rente erstmals die Möglichkeit, steuerbegünstigt für das Alter vorzusorgen. Die Aufwendungen für die Basisversorgung (Altersvorsorgeaufwendungen) sind als Sonderausgaben steuerlich bis zu einem bestimmten Höchstbetrag im Jahr absetzbar.
Steuerliche Behandlung der Beiträge:
Für 2020 liegt der Höchstbetrag bei 90 Prozent der gezahlten Beiträge (von maximal 25.046 Euro jährlich bei Ledigen bzw. 50.092 Euro jährlich bei Verheirateten/eingetragenen Lebenspartnern). Das heißt, für 2020 können maximal 22.541 Euro (45.082 Euro bei Verheirateten bzw. eingetragenen Lebenspartnern) als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Bis zum Jahr 2025 steigt der Sonderausgabenabzug um jährlich zwei Prozentpunkte. Im Jahr 2025 können dann 100 Prozent der gezahlten Beiträge als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Was solltest du über die Basis-Rente wissen?

  • Die Anlage deines Sparbeitrages kann klassisch, fondsgebunden oder gemischt erfolgen.
  • Du erhältst eine lebenslange monatliche Rente.
  • Wie bei der Gesetzlichen Rentenversicherung kann das vorhandene Kapital bei Rentenbeginn nicht auf einmal ausgezahlt werden.
  • Ebenfalls analog zur Gesetzlichen Rentenversicherung verfällt bei Tod das eingezahlte Kapital.
  • Eine Hinterbliebenenabsicherung für Ehegatten und Kinder (solange Kindergeldanspruch besteht) kann aber häufig als Zusatzbaustein integriert werden.
  • Dein Rentenbezug kann ab Vollendung des 62. Lebensjahres beginnen.
  • Die Rentenzahlungen können auch im Ausland bezogen werden.
  • Nach herrschender Rechtsauffassung ist das bestehende Vertragsguthaben einer Basisrente in der Ansparphase pfändungssicher. Es ist nicht auszuschließen, dass sich dies durch Rechtsprechung ändert.
  • Um deine Altersvorsorge nicht zu gefährden, ist eine Abtretung oder Beleihung des Vertrages nicht möglich.