Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge ist die Zusage des Arbeitgebers von Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung. Oft ist in diesem Zusammenhang von der Betriebsrente die Rede. Einzahlungen in eine betriebliche Altersvorsorge sind zumeist steuer- und sozialabgabenfrei. Du sparst quasi direkt von deinem Brutto, sodass dir netto oft kaum weniger Geld übrig bleibt, während du schon ordentlich fürs Alter sparst.
Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten, sog. Durchführungswege. Gerne berate ich dich auch zu diesem Thema und übernehme dazu auch den Kontakt mit deinem Arbeitgeber, der an dieser Stelle ein Wörtchen mitzureden hat.

5 Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung

Möglichkeit 1- Direktzusage
  • Hierbei verspricht der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer bei Eintritt in den Ruhestand eine Betriebsrente. Demnach tritt das Unternehmen selbst als Versorgungsträger auf, ohne eine weitere Institution zwischenzuschalten.
Möglichkeit 2 – Direktversicherung
  • Der Arbeitgeber schließt für seine Angestellten eine besondere Art der Lebensversicherung ab. Bezugsberechtigt ist entweder der Arbeitnehmer selbst, sobald er die Bedingungen für den Renteneintritt erfüllt hat oder, im Falle seines vorzeitigen Ablebens, die Hinterbliebenen.
Möglichkeit 3 – Pensionskasse
  • Bei den Pensionskassen handelt es sich um rechtsfähige Versorgungseinrichtungen, die in der Regel als Versicherungsverein betrieben werden. Diese sind verpflichtet, dein Vermögen „mündelsicher“ anzulegen und den Vertragsnehmern bzw. deren Angehörigen einen rechtlichen Anspruch auf die Versorgung bei Eintritt in den Ruhestand zu garantieren.
Möglichkeit 4 – Pensionsfonds
  • Hierbei handelt es sich um rechtlich selbstständig agierende Einrichtungen. Diese führen im Auftrag des Arbeitgebers die gesamte Abwicklung und Verwaltung der betrieblichen Altersvorsorge durch.
Möglichkeit 5 – Unterstützungskasse
  • Es handelt sich hierbei ebenfalls um eine mittelbare Form der Vorsorge, denn das Unternehmen erbringt, wie beispielsweise bei der Direktzusage, die Leistungen nicht unmittelbar selbst. Als Mittler ist als rechtliche, eigenständige Einrichtung die Unterstützungskasse sozusagen „zwischengeschaltet“.
Welcher der verschiedenen betrieblichen Altersvorsorge-Durchführungswege im konkreten Fall der Richtige ist, lässt sich oftmals nicht so ohne Weiteres sagen. Je nach Betriebsgröße, Mitarbeiteranzahl und Firmenstruktur können die Bedürfnisse doch recht unterschiedlich sein. Es empfiehlt sich deshalb vorab eine umfassende Beratung und vor allem eine genaue finanztechnische Analyse.