Haftpflichtversicherung

Private Haftpflichtversicherung, unverzichtbarer Schutz für jeden!

Keine Pflicht aber ein MUSS. Schon eine kleine Unachtsamkeit kann ausreichen, um das Eigentum oder gar die Gesundheit eines anderen Menschen zu schädigen. Damit ein solches Ärgernis nicht auch noch in den finanziellen Ruin führt, ist eine private Haftpflichtversicherung unverzichtbar. Denn jeder ist gesetzlich dazu verpflichtet (§823 BGB), uneingeschränkt, mit dem aktuellen Vermögen sowie künftigem Einkommen für jeden von ihm – auch versehentlich – verursachten Schaden zu haften. Besonders teuer kann das vor allem werden, wenn Menschen verletzt werden.

Ein Beispiel:
Ein Radfahrer stürzt deinentwegen und muss ins Krankenhaus sowie mehrere Wochen in die Reha. Dann zahlst du nicht nur Schmerzensgeld und die Behandlung, sondern auch den Verdienstausfall des Radlers. Stirbt jemand, können die Forderungen der Hinterbliebenen in die Millionen gehen.

Was ist versichert?

Eine schlaue und knappe Antwort: Es kommt darauf an! Bei der privaten Haftpflichtversicherung sollten unbedingt Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden mit ausreichend hohen Deckungssummen versichert sein. Je nach Lebenssituation können auch verschiedene Risiken aus Leben und Hobby versichert werden.

Was ist nicht versichert?

  • Verletzungen am eigenen Körper, die du dir (versehentlich) selbst zugefügt hast
  • vorsätzlich verursachte Schäden
  • Schäden aus strafbaren Vergehen
  • Geldstrafen und Schäden durch Vertragspflichtverletzungen
  • Schäden, die die Kfz-Haftpflichtversicherung abdeckt
  • Fehler im Beruf

Was ist eine Diensthaftpflichtversicherung?

Die Diensthaftpflichtversicherung (auch Amtshaftpflicht oder einschränkend Lehrerhaftpflicht genannt) ist eine besondere Form der Haftpflichtversicherung, die für Angestellte/Beamte des öffentlichen Dienstes angeboten wird und über besonders angepasste Konditionen verfügt. Dabei sind die Standardleistungen einer Haftpflicht auch bei der Diensthaftpflichtversicherung entscheidend. Die wichtigsten Aspekte sind dabei:
  • Personenschäden: Ein Sportlehrer sieht kurz nicht hin, weil er sich um ein anderes Kind kümmert und schon ist es passiert: Ein Kind stürzt vom Turngerät und verletzt sich. Für anfallende Behandlungskosten, evtl. notwendige lebenslange Renten oder Schadensersatzansprüche kommt die Diensthaftpflicht auf.
  • Sachschäden: Ein Polizist untersucht einen Unfallort und beschädigt beim Beweismittelsichern das Fahrzeug eines Zeugen. Auch hier greift die Diensthaftpflicht.
  • Vermögensschäden: Ein Finanzbeamter begeht einen Irrtum bei der Prüfung von Steuerunterlagen. Dem Geprüften entgeht dadurch eine Rückzahlung, sein Vermögen wird also geschädigt. Die Diensthaftpflicht kommt in diesem Fall ebenfalls für die Folgen auf.
  • Passiver Rechtsschutz: Nicht zu vernachlässigen ist der passiver Rechtsschutz, den eine Diensthaftpflicht bietet. Denn bevor die Versicherung zahlt, prüft sie, ob die Schadenersatzforderungen an den Versicherten überhaupt gerechtfertigt sind und weist diese gegebenenfalls zurück – notfalls auch vor Gericht. Die entstehenden Kosten für das Verfahren werden vom Versicherer getragen.

Dienst-Haftpflichtversicherung für Beamte

Im Berufsleben können auch Schäden verursacht werden, die nicht von einer privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt sind. Haftet im Normalfall der Dienstherr? Bei grober Fahrlässigkeit oder sogar Vorsatz wird die verantwortliche Person – ob angestellt oder verbeamtet – zur Haftung gezogen. Deshalb sollte der private Haftpflicht-Tarif durch eine Diensthaftpflichtversicherung ergänzt werden. Achte bei der Wahl deiner Diensthaftpflichtversicherung auf die genauen Leistungsbedingungen. Auch bei Verlust des Dienstschlüssels haftet die verantwortliche Person für den entstandenen Schaden in vollem Umfang. Ob der Schlüssel versehentlich aus der Tasche fällt oder bspw. aus einer nicht verschlossenen Umkleidekabine entwendet wird, spielt hierbei keine Rolle.