Riester-Rente

Riester-Rente

Seit Jahren steht fest: Die gesetzliche Rente reicht nicht. Wir werden immer älter. Dadurch wird die Phase des Rentenbezugs immer länger. Gleichzeitig geht die Geburtenrate zurück. Folglich zahlen immer weniger Arbeitnehmer in die Gesetzliche Rentenversicherung ein. Daher funktioniert der sogenannte „Generationenvertrag“ nicht mehr. Haben früher drei Einzahler die Rente eines Rentners finanziert, finanzieren heute diese drei Einzahler bereits zwei Rentner. Das Ergebnis: Die gesetzliche Rente wird immer geringer und die Versorgungslücke der Bürger damit immer größer.
Wer im Rentenalter seinen gewohnten Lebensstandard halten will, muss zusätzlich vorsorgen – und das möglichst frühzeitig.

Wer kann eine Riester-Rente abschließen?

Das Wichtigste in Kürze
  • Riestern darf, wer verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt.
  • Zu dieser Gruppe zählen alle Arbeitnehmer, die in Voll- oder Teilzeit angestellt sind.
  • Selbstständige, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, sind auch förderberechtigt.
  • Eheleute können beide riestern, sofern einer von beiden Anspruch auf Förderung hat.
  • Auszubildende, Erziehende und Bezieher von Arbeitslosengeld I und II dürfen ebenfalls riestern.
  • Beamte, Richter oder Berufs- und Zeitsoldaten können riestern, auch wenn sie nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.

    Riester-Rente für Beamte

    Beamte gelten allgemein als gut abgesichert. Das gilt auch für das Ruhegehalt, wenn Beamte in ihrem Berusleben ausreichend viele Dienstjahre gesammelt haben. Wer aber erst mit Ende 30 oder später verbeamtet wird, kann nur wenige Dienstjahre für ein ansprechendes Ruhegehalt sammeln. In diesem Fall kann es sinnvoll sein, das Ruhegehalt mit einer privaten Altersvorsorge zu ergänzen. Ob eine Riester-Rente für Beamte sinnvoll ist, hängt dabei u.a. davon ab, ob Kinder vorhanden sind und wie hoch die Einkünfte sind. Beamte mit Kindern können wie alle anderen von der hohen Kinderzulage der Riester-Rente profitieren. Beamte mit höherem Einkommen haben die Möglichkeit, die Beiträge für die Riester-Rente steuerlich abzusetzen. Von den Zulagen können Beamte auch dann profitieren, wenn sie bei der Verbeamtung schon älter sind.

    Riester-Rente für Lehrer

    Lehrer können eine Riester-Rente abschließen, unabhängig davon, ob sie angestellt sind oder verbeamtet. Wie alle anderen Riester-Berechtigten können auch Lehrer von den staatlichen Zulagen sowie Steuervorteilen in der Ansparphase der Riester-Rente profitieren.
    Um die Zulagen in voller Höhe zu bekommen, müssen auch Lehrer mindestens 4 % ihrer jährlichen Besoldung in den Riester-Vertrag einzahlen. Die steuerlichen Vorteile bieten sich vor allem für Referendare an, die während des Referendariats noch keine hohen Versicherungsbeiträge bezahlen, sodass sie damit in der Regel nicht den absetzbaren Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen von 2.100 Euro erreichen. Zusammen mit den Beiträgen für die Riester-Rente lassen sich dann die 2.100 Euro voll ausschöpfen.
    Sinnvoll wird die Riester-Rente für Lehrer vor allem dann, wenn sie eigene Kinder haben. Denn so bekommen sie nicht nur die Grundzulage von 175 Euro pro Jahr, sondern 300 Euro pro Kind. Ein weiterer Vorteil: Kümmert sich ein Ehepartner um die Kinder und arbeitet deshalb nicht oder weniger, kann er ebenfalls mitriestern und auch die Zulage von 175 Euro erhalten, wenn er 4 % des gemeinsamen Nettoeinkommens in eine Riester-Rente investiert.
    Verbeamtete Lehrer genießen im Vergleich zu angestellten Lehrern meist ein höheres Ruhegehalt. Doch kann es auch für diese Berufsgruppen sinnvoll sein, eine Riester-Rente abzuschließen, um die bestehende Pension sinnvoll mit einer geförderten privaten Rentenversicherung zu ergänzen. Vor allem für Versicherte mit Kindern ist diese Zusatzrente aufgrund der Zulagen empfehlenswert.

    Was solltest du sonst noch über die Riester-Rente wissen?

    • Die Anlage deines Sparbeitrages kann „klassisch“, fondsgebunden oder gemischt erfolgen.
    • Der Beitrag kann von dir flexibel erhöht oder gesenkt werden – so kannst du den Vertrag immer optimal 
besparen. Allerdings werden auch die Zulagen gekürzt, wenn du weniger einzahlst.
    • Alle eingezahlten Beiträge und Zulagen stehen garantiert zur Verrentung zur Verfügung
    • Rentenbezug ist bereits mit 62 Jahren möglich.
    • Leistung erfolgt in Form einer lebenslangen Rente.
    • 30% des vorhandenen Guthabens können zu Rentenbeginn auf einmal entnommen werden.
    • Vertrag kann im Todesfall förderunschädlich auf den eigenen Riester-Vertrag des Ehepartners übertragen werden.
    • Die Ansprüche aus dem Vertrag sind in der Ansparphase Hartz-IV-sicher und im gesetzlichen Umfang 
vor Pfändungen und Insolvenz geschützt.
    • Um deine Altersvorsorge nicht zu gefährden, ist eine Abtretung oder Beleihung des Vertrages nicht möglich.
    • Ganz wichtig für Mütter: Spätestens nach Ablauf von 36 Monaten ab Geburt deines Kindes musst du die 
Anerkennung der Kindererziehungszeiten (Formular V800) bei der gesetzlichen Rentenversicherung beantragen. Andernfalls streicht dir die zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen die in dieser Zeit erhaltenen Zulagen rückwirkend!